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Teilnahmebedingungen

Teilnahmevoraussetzung

Die Veranstaltungen der Internen Fort- und Weiterbildung (IWB) richten sich an alle Beschäftigten der Universität Freiburg bzw. an alle Personen, die einen Uni-Account haben. In den Seminarbeschreibungen in HISinOne finden Sie Informationen zu Zielgruppen und Voraussetzungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Beschäftigte außerhalb der angegebenen Zielgruppe oder ohne die nötigen Teilnahmevoraussetzungen nicht aufnehmen können. Wir helfen Ihnen gerne, ein passendes Angebot zu finden.

Unsere Veranstaltungen finden größtenteils in Präsenz statt.

Die Anmeldung aller Veranstaltungen erfolgt über das Campus-Management System HISinOne. Eine Anleitung finden Sie hier. Bei Ihrer Anmeldung über HISinOne setzen wir voraus, dass Sie das Einverständnis der/des Vorgesetzten eingeholt haben.

Arbeitszeitregelung

Die Universitätsleitung unterstützt die Teilnahme ihrer Beschäftigten an Fortbildungen. Die Teilnahme wird deshalb als Dienstzeit auf die Arbeitszeit angerechnet, wenn sie im dienstlichen Interesse ist.

Fitness- bzw. Rückenkurse im Bereich „Betriebliche Gesundheitsförderung“ gelten nicht als Arbeitszeit.

Teilnahmebescheinigung

Teilnehmende, die mindestens 75% der gesamten Fortbildung besucht haben, haben  erfolgreich teilgenommen.

Sobald wir Ihre erfolgreiche Teilnahme verbucht haben (innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Fortbildung) informieren wir Sie per E-Mail. Sie haben dann die Möglichkeit sich eine entsprechende Teilnahmebescheinigung selbst auszudrucken. Wir empfehlen, die Teilnahmebescheinigung zeitnah zu erstellen.

Bitte beachten Sie, dass wir aus Datenschutzgründen keine Teilnahme-bescheinigungen  aufbewahren.

Abmeldung und Stornierungsregelung

Falls Sie verhindert sind, melden Sie sich bitte frühzeitig selbst in HISinOne ab, damit Kolleginnen und Kollegen nachrücken können. Falls Sie sich später als acht Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn nicht abgemeldet haben oder falls Sie nicht zur Veranstaltung erscheinen, müssen wir leider eine Stornogebühr von € 50,00 berechnen. Ausnahmen gelten bei Krankheit/Todesfall gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Dieser Nachweis ist unaufgefordert spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung vorzulegen.